Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die technische Hilfe sollte die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die Durchführung ihrer nationalen Programme zu unterstützen und den Begünstigten bei der Erfüllung ihrer Pflichten und der Einhaltung der Rechtsvorschriften der Union beizustehen. Gegebenenfalls könnte die technische Hilfe auch die Kosten decken, die den befugten Behörden in Drittstaaten entstanden sind.
die Verbreitung bewährter Verfahren, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Leistungsfähigkeit der relevanten im Artikel 5 benannten Partner und…
Die Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten und die Organisationen, die die Partnerorganisationen auf Unionsebene vertreten, zum geplanten Einsatz…
Die Mitgliedstaaten können die Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten und die in Artikel 25…
Die Mitgliedstaaten sollten berücksichtigen, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass technische Hilfe von einem Diensteanbieter, der öffentlich zugängliche…
Auf Initiative der Mitgliedstaaten und der Kommission trägt das Instrument auch zur Finanzierung technischer Hilfe bei.
Der EMFF sollte im Wege der technischen Hilfe die Durchführung des operationellen Programms erleichtern, indem er unter anderem neue Ansätze und Verfahren zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.