Erwägungsgrund 7 32021R0240
Im Sinne des europäischen Grünen Deals als Wachstumsstrategie der Union und als Ausdruck der Zusagen der Union zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, wird das Instrument dazu beitragen, dass der europäische Grüne Deal umgesetzt wird, Klimaschutzerwägungen systematisch einbezogen werden, das Ziel erreicht wird, insgesamt 30 % der Ausgaben der Union für die Unterstützung der Klimaschutzziele zu verwenden und auf das Ziel hingearbeitet wird, dass ab 2024 7,5 % und in den Jahren 2026 und 2027 10 % der jährlichen Ausgaben im Rahmen des MFR für Biodiversitätsziele bereitgestellt werden, wobei den bestehenden Überschneidungen zwischen dem Klimaschutzziel und dem Biodiversitätsziel Rechnung getragen wird. Entsprechende Maßnahmen sollten während der Vorbereitung und Durchführung des Instruments ermittelt und im Rahmen der entsprechenden Evaluierungen und Überprüfungsverfahren erneut bewertet werden. Mit dem Instrument sollten sich auch übergeordnete ökologische und soziale Herausforderungen im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung innerhalb der Union bewältigen lassen, darunter der Schutz des Naturkapitals, der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Unterstützung der Kreislaufwirtschaft und der Energiewende. Das Instrument sollte außerdem den digitalen Wandel voranbringen und zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts beitragen.