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Die Mitgliedstaaten sollten umfassend von den Kenntnissen, dem Sachverstand und den Erfahrungen Gebrauch machen, die öffentliche und/oder private Einrichtungen bei der Ausführung früherer Fonds im Bereich Inneres erworben haben.
Zur Gewährleistung einer geeigneten Mittelaufteilung ist insbesondere der gewonnenen Erfahrung und dem Umfang Rechnung zu tragen, in dem die Mitgliedstaaten die…
Zur Gewährleistung einer geeigneten Mittelaufteilung ist insbesondere der gewonnenen Erfahrung und dem Umfang Rechnung zu tragen, in dem die Mitgliedstaten die…
Zur Gewährleistung einer geeigneten Mittelaufteilung ist insbesondere der gewonnenen Erfahrung und dem Umfang Rechnung zu tragen, in dem die Mitgliedstaaten die…
Um für die wirksame und effiziente Umsetzung der mit Mitteln des Fonds finanzierten Maßnahmen zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten in geeigneten Fällen die…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme gut strukturiert sind und…
Haben teilnehmende Mitgliedstaaten bereits nationale Abwicklungsfinanzierungsmechanismen eingerichtet, sollten sie vorsehen können, dass diese Mechanismen ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.