Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vorfinanzierung zu Programmbeginn stellt sicher, dass die betreffenden Mitgliedstaaten nach der Genehmigung des Programms über die notwendigen Mittel zur Unterstützung der Begünstigten bei der Durchführung des Programms verfügen. Daher sollten Regelungen für die ersten Vorfinanzierungsbeträge festgelegt werden. Bei Abschluss des Programms sollte die erste Vorfinanzierung vollständig verrechnet sein. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Begünstigten den ihnen zustehenden Gesamtbetrag umgehend erhalten.
Eine Vorschusszahlung bei Programmbeginn stellt sicher, dass ein Mitgliedstaat über Mittel verfügt, um die Begünstigten vom Beginn der Durchführung des…
Die Vorfinanzierung ist für Zahlungen an Begünstigte bestimmt, die das nationale Programm durchführen, sowie für die befugten Behörden für Ausgaben, die sich…
Auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaats kann die Kommission für die einzelnen Vorhaben eine Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 50 % der mit der Entscheidung…
Der Gesamtbetrag der Vorfinanzierung wird spätestens bei Abschluss des Programms verrechnet. Während der Laufzeit des Programms verwendet der nationale…
Die erste Tranche der Vorfinanzierung wird von der Kommission ausgezahlt, wenn die in Artikel 42 Absatz 1 festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Weitere…
Ein Vorschuss zu Beginn des operationellen Programms sollte dafür sorgen, dass der Mitgliedstaat ab der Annahme des operationellen Programms über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.