Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements
Wichtig ist es, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die wirksame Durchführung sicherzustellen und dabei zugleich für Transparenz, Rechtssicherheit, Zugänglichkeit der Finanzierung und Gleichbehandlung der Begünstigten zu sorgen.
Erwägungsgrund 35 32014R0514Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen