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Die Bemühungen der Mitgliedstaaten, den Besitzstand der Union im Asylbereich vollständig und ordnungsgemäß umzusetzen und insbesondere Vertriebenen und Antragstellern auf internationalen Schutz sowie Personen, die internationalen Schutz genießen, geeignete Aufnahmebedingungen zu gewähren und eine korrekte Feststellung ihres Status im Einklang mit der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu ermöglichen, gerechte und wirksame Asylverfahren anzuwenden und bewährte Praktiken im Asylbereich zu fördern, sollten unterstützt und intensiviert werden, damit die Rechte der Personen, die internationalen Schutzes bedürfen, gewahrt werden und die Asylsysteme der Mitgliedstaaten effizient funktionieren können.
Um den Entscheidungsprozess im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems qualitativ zu verbessern, sollte der Fonds auch gemeinsame Anstrengungen von…
Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Gewährleistung einer angemessenen Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder eine andere…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts sollten die während…
Um eine einheitliche Asylpolitik von hoher Qualität zu gewährleisten und höhere Standards beim internationalen Schutz anzuwenden, sollte der Fonds zu einem…
Es liegt im Interesse sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Asylbewerber, dass über Asylanträge so rasch wie möglich entschieden wird. Die Organisation der…
Der Fonds sollte die Bemühungen der Union und der Mitgliedstaaten unterstützen, die darauf gerichtet sind, die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.