Erwägungsgrund 13 32021R2303
Die Agentur sollte den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 leisten.
Die Agentur sollte den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 leisten.