Erwägungsgrund 1 32014R0539
Im Rahmen der Uruguay-Runde hat sich die Union verpflichtet, Präferenzeinfuhrregelungen für Reis mit Ursprung in den am wenigsten entwickelten Ländern anzubieten. Von den Ländern, an die das Angebot gerichtet war, hat Bangladesch sein Interesse an der Entwicklung des Handels mit Reis bekundet. Zu diesem Zweck ist die Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 des Rates erlassen worden.