Erwägungsgrund 5 32014R0546
Die Maßnahmen gemäß Artikel 8 Verordnung (EG) Nr. 718/1999 im Zusammenhang mit der Modernisierung der Unionsflotte betreffen lediglich soziale Angelegenheiten und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Andere Arten von Unterstützungsmaßnahmen zur Schaffung eines für Innovation und Umwelt günstigen Umfeldes sind nicht vorgesehen.