Erwägungsgrund 7 32014R0546
In Verordnung (EG) Nr. 718/1999 sind Maßnahmen vorgesehen, die Binnenschifffahrtsunternehmer zum Beitritt zu Binnenschifffahrtsverbänden ermutigen sollen, nicht aber Maßnahmen zur Stärkung der Organisationen, die die Binnenschifffahrtsbranche auf Unionsebene vertreten, obwohl stärkere Organisationen auf Unionsebene dazu beitragen können, der Fragmentierung der Branche entgegenzuwirken.