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Die in Anhang I genannten Ökodesign-Anforderungen gelten für in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Produkte, unabhängig davon, wo sie betrieben werden. Solche Anforderungen können daher nicht von der Anwendung, in der das Produkt verwendet wird, abhängig gemacht werden.
Mit den Ökodesign-Anforderungen wird durch die in Anhang I genannten Produktparameter gegebenenfalls sichergestellt, dass Produkte nicht vorzeitig obsolet…
Die Ökodesign-Anforderungen für Computer sind in Anhang II festgelegt. Die Einhaltung der geltenden Ökodesign-Anforderungen bei Computern wird anhand der in…
Die Ökodesign-Anforderungen sollten weder wesentliche negative Auswirkungen auf die Funktion des Produkts noch auf den Verbraucher haben; dies gilt insbesondere…
Mit den Durchführungsmaßnahmen werden Ökodesign-Anforderungen nach Anhang I und/oder Anhang II festgelegt. Für ausgewählte Produkteigenschaften mit erheblicher…
Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen und keine Nachteile für Gesundheit, Sicherheit oder…
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Anforderungen gemessen und berechnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.