Erwägungsgrund 8 32019R0424
Im Einklang mit dem Aktionsplan der Union für die Kreislaufwirtschaft sollte die Kommission sicherstellen, dass bei der Festlegung oder Überarbeitung von Ökodesign-Kriterien besonderes Augenmerk auf die Aspekte gelegt wird, die für die Kreislaufwirtschaft relevant sind, beispielsweise Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit. Daher sollten Anforderungen für nicht energiebezogene Aspekte festgelegt werden, einschließlich der Extraktion von Schlüsselkomponenten und kritischen Rohstoffen, der Verfügbarkeit von Funktionen für die sichere Löschung von Daten und der Bereitstellung der aktuellen verfügbaren Version von Firmware.