Erwägungsgrund 5 32014D0266BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den von der Europäischen Union anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 eingerichteten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Änderung des Protokolls Nr. 3 zu diesem Abkommen (Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit) (2014/266/EU)
Für die reibungslose Abwicklung der Übergangsphase und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sind einige technische Änderungen am Protokoll Nr. 3 sowie einige…
Erwägungsgrund 13 32009L0045RICHTLINIE 2009/45/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die finanziellen und technischen Auswirkungen der Anpassung vorhandener Schiffe an die in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Normen rechtfertigen gewisse…
Erwägungsgrund 12 32011R0794VERORDNUNG (EU) Nr. 794/2011 DER KOMMISSION vom 8. August 2011 zur Genehmigung von Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Parmigiano Reggiano (g. U.))
Aus diesen Gründen sollten die Änderungen genehmigt werden und ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorzusehen.
Erwägungsgrund 15 32014L0051Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass technische Regulierungs- und Durchführungsstandards Übergangsmaßnahmen unter Vorgabe angemessener Fristen vorsehen,…
Erwägungsgrund 20 32005R2150VERORDNUNG (EG) Nr. 2150/2005 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2005 über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, um die Voraussetzungen für eine Koordinierung zwischen Einheiten ziviler und militärischer Luftverkehrsdienste…
Erwägungsgrund 16 32014R0223VERORDNUNG (EU) Nr. 223/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Um die Wirksamkeit des Fonds vor allem im Hinblick auf mögliche Veränderungen der nationalen Rahmenbedingungen zu optimieren, sollte ein Verfahren zur Änderung…