Erwägungsgrund 36 32021R0697
Wenn es angesichts der Besonderheiten der Maßnahme angebracht ist, sollten die Ziele des Fonds auch mithilfe von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Fonds „InvestEU“ angegangen werden.