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Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten erfolgte eine Prüfung der Verwendung von Essigsäure und Acetaten (E 260-263), Milchsäure und Lactaten (E 270, E 325-327), Ascorbinsäure und Ascorbaten (E 300-302) sowie Citronensäure und Citraten (E 330-333) als Säureregulatoren, Konservierungsstoffe und/oder Antioxidationsmittel, wodurch eine Oxidation und/oder das Ranzigwerden verhindert und die mikrobiologische Beständigkeit verbessert werden soll; es ist angezeigt, diese Verwendungen für alle Fleischzubereitungen, denen andere Zutaten als Zusatzstoffe oder Salz beigegeben wurden, zuzulassen.
Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten und/oder der Fleischindustrie erfolgte eine Prüfung der Verwendung von Alginaten (E 401-404), Carrageen (E 407),…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“)…
Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten und/oder der Fleischindustrie erfolgte eine Prüfung der Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) als Feuchthaltemittel in…
Am 3. Februar 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Extrakt aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel bei Fleischzubereitungen, fettarmem…
: E 120, E 162 und E 163 können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 06.4 Teigwaren 06.4.1 Frische Teigwaren E 270 Milchsäure quantum satis E 300…
Die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel würde dazu beitragen, dass die Qualität des abgepackten, gekühlten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.