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Die für die Erhebung der Eigenmittel zuständigen einzelstaatlichen Behörden sollten die Nachweise dieser Erhebung jederzeit zur Verfügung der Kommission halten.
Die zuständigen Behörden bewahren die Informationen auf, die sie benötigen, um zu gewährleisten, dass die Herkunft und die Verwendung der Abgaben verfolgt…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Kommission die Unterlagen und Angaben, die diese für die Ausübung der ihr in Bezug auf die Eigenmittel der Union…
Die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission, sobald sie vorliegen,
Die Eigenmittel der Gemeinschaften gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a werden von den Mitgliedstaaten nach den innerstaatlichen Rechts- und…
Die Bereitstellung der Eigenmittel muss in Form einer Gutschrift der fälligen Beträge auf einem zu diesem Zweck für die Kommission bei der Haushaltsverwaltung…
Im Fall der Eigenmittel aus Zuckerabgaben, bei denen die Übereinstimmung zwischen der Einziehung dieser Einnahmen und dem Haushaltsjahr einerseits sowie den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.