Erwägungsgrund 9 32020D2053
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 17. bis 21. Juli 2020 festgestellt, dass die allgemeinen Ziele der Einfachheit, Transparenz und Gerechtigkeit — einschließlich einer fairen Lastenteilung — Richtschnur für die Eigenmittelvereinbarungen sein sollte. Ferner sollte für den Zeitraum 2021-2027 der jährliche BNE-basierte Beitrag Dänemarks, der Niederlande, Österreichs und Schwedens und — im Rahmen der Unterstützung für Aufbau und Resilienz auch Deutschlands — durch Pauschalkorrekturen ermäßigt werden.