Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei Beihilfen für die Stromerzeugung aus Wasserkraft sind in Bezug auf deren Auswirkungen zwei Aspekte zu bedenken. Einerseits wirken sie sich aufgrund der dadurch geförderten geringen Treibhausgasemissionen positiv auf die Umwelt aus, andererseits können sie jedoch nachteilige Folgen für Wassersysteme und die biologische Vielfalt haben. Bei der Gewährung von Beihilfen für die Stromerzeugung aus Wasserkraft sollten die Mitgliedstaaten deshalb die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und insbesondere ihren Artikel 4 Absatz 7 einhalten, in dem die Kriterien für die Genehmigung von neuen Änderungen der physischen Eigenschaften eines Oberflächenwasserkörpers festgelegt sind.
die auf der Grundlage des Artikels 15 Absatz 1 Buchstabe b erster, zweiter, vierter oder fünfter Gedankenstrich der Richtlinie 2003/96/EG für elektrischen Strom…
Für kleine Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms können gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 Beihilfen in Form einer direkten…
Für kleine Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms und für Demonstrationsvorhaben können gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 Beihilfen in…
Beihilfen sollten nur für nachhaltige Formen erneuerbarer Energien gewährt werden. Beihilfen für Biokraftstoffe sollten nur dann unter diese Verordnung fallen,…
Um die Ziele der Union für erneuerbare Energien nach der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der…
Die unter diese Verordnung fallenden Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.