Erwägungsgrund 44 AGVO
Auch Anlaufbeihilfen für kleine Unternehmen, Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen und Beihilfen für die Kosten der gezielten Suche (Scouting) nach geeigneten KMU sollten unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden.