Erwägungsgrund 14 32022R1031
Bei der Prüfung des Vorliegens von spezifischen Maßnahmen oder Praktiken in einem Drittland, die zu einer Beeinträchtigung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren oder Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen dieses Drittlands führen könnten, sollte die Kommission berücksichtigen, inwieweit die Rechtsvorschriften, Regeln oder sonstigen Maßnahmen in Bezug auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in dem betreffenden Drittland Transparenz im Einklang mit geltenden internationalen Standards gewährleisten und nicht zu schwerwiegenden und wiederkehrenden Beschränkungen für Wirtschaftsteilnehmer, Waren oder Dienstleistungen aus der Union führen. Darüber hinaus sollte die Kommission prüfen, inwieweit einzelne öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber aus Drittländern in Bezug auf Wirtschaftsteilnehmer, Waren oder Dienstleistungen aus der Union restriktive Praktiken einführen oder weiterhin anwenden.