Erwägungsgrund 45 32014R0655
Im Rahmen des Zugangs zu personenbezogenen Daten sowie der Verwendung und Weiterleitung solcher Daten gemäß dieser Verordnung sollten die Anforderungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wie sie in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt ist, beachtet werden.