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Es ist wichtig, zu gewährleisten, dass förderfähige Staaten die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um Naturkatastrophen zu verhindern und ihre Auswirkungen abzumildern, unter anderem durch die umfassende Umsetzung der relevanten Rechtsvorschriften der Union zu Katastrophenprävention und -management und den Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Union für entsprechende Investitionen. Es sollten daher Bestimmungen festgelegt werden, die es ermöglichen, dass die durch ein endgültiges Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union festgestellte mangelnde Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften der Union zu Katastrophenprävention und -management durch einen Mitgliedstaat, der bereits in der Vergangenheit wegen einer Naturkatastrophe einen Finanzbeitrag aus dem Fonds erhalten hat, zu einer Ablehnung des Antrags bzw. Kürzung des Finanzbeitrags führt, falls in Bezug auf eine Naturkatastrophe derselben Art nochmals ein Antrag gestellt wird.
Auf der Grundlage der Angaben nach Absatz 1 und etwaiger vom förderfähigen Staat vorzulegender Erläuterungen prüft die Kommission, ob die Voraussetzungen für…
Unter Umständen benötigen die Mitgliedstaaten im Fall einer Naturkatastrophe die finanzielle Unterstützung schneller, als dies nach dem üblichen Verfahren…
Da die Ziele dieser Verordnung — nämlich die Gewährleistung unionsweiter Solidaritätsaktionen zur Unterstützung von Naturkatastrophen betroffenen Staaten — von…
Auf Antrag eines Mitgliedstaats oder eines Staates, der Beitrittsverhandlungen mit der Union führt (im Folgenden „förderfähiger Staat“), kann Hilfe aus dem…
Das Produktionspotenzial des Agrarsektors kann mehr als das anderer Sektoren durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse und Katastrophenereignisse…
Die Union sollte in ihrer erklärten Absicht, die Bewerberländer auf dem Weg hin zu Stabilität und nachhaltiger wirtschaftlicher und politischer Entwicklung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.