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Da der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums sowohl dem EZB-Rat als auch dem Aufsichtsgremium angehört, ist er am besten in der Lage, den Vorsitz der Schlichtungsstelle zu führen —
Jeder teilnehmende Mitgliedstaat ernennt ein Mitglied der Schlichtungsstelle aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Rates und des Aufsichtsgremiums. Der…
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums, der kein Mitglied der Schlichtungsstelle ist, führt deren Vorsitz.
Das Sekretariat des Aufsichtsgremiums handelt als Sekretariat der Schlichtungsstelle. In dieser Funktion unterstützt es den Vorsitzenden der Schlichtungsstelle…
Nach Anhörung des Aufsichtsgremiums beschließt der EZB-Rat einen Vorschlag für die Ernennung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des…
Insbesondere sollte in der EZB ein Aufsichtsgremium eingerichtet werden, das für die Vorbereitung von Beschlüssen in aufsichtlichen Angelegenheiten zuständig…
Unter uneingeschränkter Achtung der durch die Verträge festgelegten institutionellen Vorkehrungen und der Abstimmungsmodalitäten sollte das Aufsichtsgremium der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.