Erwägungsgrund 9 32014R0729
Die Richtlinie 94/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beschränkt die Verwendung von Nickel in bestimmten Erzeugnissen, da Nickel unter bestimmten Umständen Allergien hervorrufen kann. Münzen fallen nicht unter jene Richtlinie. Dennoch scheint es wünschenswert zu sein, den Nickelgehalt der Münzen aus Gesundheitsgründen zu verringern.