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„ANHANG VIII MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN DER FANGGENEHMIGUNGEN FÜR DRITTLANDSSCHIFFE, DIE IN UNIONSGEWÄSSERN FISCHFANG BETREIBEN Flaggenstaat Fischerei Zahl der Fang-genehmigungen Höchstzahl gleichzeitig eingesetzter Schiffe Norwegen Hering, nördlich von 62° 00′ N 20 20 Färöer Makrele, Gebiet VIa (nördlich von 56° 30′ N), Gebiete IIa und IVa (nördlich von 59° N) Bastardmarkele, Gebiete IV, VIa (nördlich von 56° 30′ N), VIIe, VIIf und VIIh 14 14 Hering, nördlich von 62° 00′ N 21 21 Hering, Gebiet IIIa 4 4 Industrielle Fischerei auf Stintdorsch, Gebiete IV und VIa (nördlich von 56° 30′ N) (einschließlich der unvermeidbaren Beifänge von Blauem Wittling) 15 15 Leng und Lumb 20 10 Blauer Wittling, Gebiete II, VIa (nördlich von 56° 30′ N), VIb und VII (westlich von 12° 00′ W) 20 20 Blauleng 16 16 Venezuela Schnapper (Gewässer von Französisch-Guayana) 45 45
„ANHANG VIII MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN DER FANGGENEHMIGUNGEN FÜR DRITTLANDSCHIFFE, DIE IN UNIONSGEWÄSSERN FISCHFANG BETREIBEN Flaggenstaat Fischerei Zahl der…
(4) In den Zahlen für die ‚Schleppnetzfischerei mehr als 21 Seemeilen von den färöischen Basislinien‘ enthalten. ANHANG VI „ANHANG VIII Mengenmässige…
Flaggenstaat Fischerei Zahl der Fanggenehmigungen Höchstanzahl gleichzeitig eingesetzter Schiffe Norwegen Hering, nördlich von 62° 00′ N Noch nicht festgelegt…
(5) In den Zahlen für die „Schleppnetzfischerei mehr als 21 Seemeilen von den färöischen Basislinien“ enthalten. TEIL II Begrenzung der Anzahl von…
(5) In den Zahlen für die „Schleppnetzfischerei mehr als 21 Seemeilen von den färöischen Basislinien“ enthalten. TEIL II Begrenzung der Anzahl Lizenzen und…
(5) In den Zahlen für die „Schleppnetzfischerei mehr als 21 Seemeilen von den färöischen Basislinien“ enthalten. TEIL II Begrenzung der Anzahl der Lizenzen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.