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Auf Antrag der anerkannten Organisation, an die eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gerichtet worden ist, gewährt die Kommission Zugang zu der Akte, die Unterlagen und andere von der Kommission zusammengestellte Belege enthält, die dem Nachweis eines mutmaßlichen Verstoßes dienen.
Die Kommission setzt den Zeitpunkt fest und trifft die entsprechenden praktischen Vorkehrungen für die Akteneinsicht der anerkannten Organisation, die ausschließlich in elektronischer Form gewährt werden kann.
Die Kommission stellt der betreffenden anerkannten Organisation auf Anfrage eine Liste aller in der Akte enthaltenen Dokumente zur Verfügung.
Die betreffende anerkannte Organisation verfügt über das Recht auf Zugang zu den in der Akte enthaltenen Dokumenten und Angaben. Bei der Gewährung dieses Zugangs trägt die Kommission der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, vertraulichen Informationen oder dem internen Charakter von Dokumenten, die von der Kommission oder der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ausgestellt wurden, gebührend Rechnung.
Für die Zwecke des Absatzes 4 können die internen Dokumente der Kommission und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Folgendes umfassen: a) Dokumente oder Teile von Dokumenten im Zusammenhang mit den internen Beratungen der Kommission und ihrer Dienststellen und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, einschließlich der Stellungnahmen und Empfehlungen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, die an die Kommission gerichtet sind; b) Dokumente oder Teile von Dokumenten, die Teil des Schriftwechsels zwischen der Kommission und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs oder zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sind.
Auf Antrag gewährt die Kommission den Parteien, an die sie eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gerichtet hat, sowie dem Beschwerdeführer Akteneinsicht. Die…
Beschwerdeführer, betroffene Parteien, die Mitgliedstaaten und die Vertreter des betreffenden Drittlandes oder der betreffenden Drittlandstelle können in die…
Beschwerdeführer, die die Kommission von ihrer Absicht unterrichtet hat, die Beschwerde nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 abzuweisen,…
Um von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch machen zu können, hat das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, das Recht auf Einsicht in die Akten der…
Im Einklang mit dem einschlägigen nationalen Recht haben die Bediensteten der Kommission Zugang zu sämtlichen Unterlagen, die zur Vorbereitung auf oder im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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