Erwägungsgrund 5 32019R0712
Trotz der anhaltenden Bemühungen der Union und einiger Drittländer ist es noch nicht gelungen, anhand spezifischer multilateraler Regeln, insbesondere im Rahmen der ICAO oder in Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) — wie dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dem dazugehörigen Anhang über Luftverkehrsdienstleistungen —, aus denen Luftverkehrsdienste weitgehend ausgeklammert wurden, Grundsätze für einen fairen Wettbewerb festzulegen.