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Um sicherzustellen, dass die Interessen der Union angemessen geschützt werden können, ist es unabdingbar, dass die Union bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Streitigkeiten, die eine von einem Mitgliedstaat vorgenommene Behandlung betreffen, selbst als Schiedsbeklagte auftritt. Diese Umstände sind auf die Fälle beschränkt, in denen die Streitigkeit zusätzlich eine von der Union vorgenommene Behandlung betrifft, in denen die von einem Mitgliedstaat vorgenommene Behandlung offenbar nach dem Unionsrecht vorgeschrieben ist und in denen eine vergleichbare Behandlung in einem verbundenen, gegen die Union geltend gemachten Anspruch im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) angefochten wird, sofern ein Gremium eingesetzt wurde und der Anspruch dieselbe spezifische Rechtsfrage betrifft und eine kohärente Argumentation in der WTO-Streitsache zu gewährleisten ist.
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten auf der Grundlage einer umfassenden und ausgewogenen Sachverhaltsanalyse und einer rechtlichen…
Die Union tritt als Schiedsbeklagte auf, wenn die Streitigkeit eine Behandlung betrifft, die von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der…
Ist die Union Schiedsbeklagte in einer Streitigkeit, die ausschließlich eine von einem Mitgliedstaat vorgenommene Behandlung betrifft, so kann der betroffene…
Tritt die Union als Schiedsbeklagte in einer Streitigkeit auf, in der einem Mitgliedstaat die etwaige finanzielle Verantwortung ganz oder teilweise zufallen…
Wenn die Union in Fällen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten betreffen, als Schiedsbeklagte auftritt, sollte die Kommission ihre Verteidigung so gestalten, dass…
Die Union sollte immer als Schiedsbeklagte auftreten, wenn eine Streitigkeit ausschließlich eine Behandlung betrifft, die von den Organen, Einrichtungen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.