Erwägungsgrund 15 32014R0912
In den Fällen, in denen die Union als Schiedsbeklagte auftritt, sollten diese Regelungen auf eine sehr enge Zusammenarbeit abstellen; dies umfasst auch die unverzügliche Mitteilung aller wesentlichen Verfahrensschritte, die Bereitstellung von einschlägigen Unterlagen, häufige Konsultationen und die Beteiligung an der Verfahrensdelegation.