Erwägungsgrund 14 32014R0912
In dieser Verordnung sollten einige praktische Regelungen für die Durchführung der Schiedsverfahren bei Streitigkeiten über die von einem Mitgliedstaat vorgenommene Behandlung festgelegt werden. Diese Regelungen sollten darauf abzielen, dass der Streitfall auf bestmögliche Weise abgewickelt wird, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und der Verteidigung und dem Schutz der Interessen des betroffenen Mitgliedstaats Rechnung getragen wird.