Gesetze
Gesetz wird geladen …
In dieser Verordnung sollten einige praktische Regelungen für die Durchführung der Schiedsverfahren bei Streitigkeiten über die von einem Mitgliedstaat vorgenommene Behandlung festgelegt werden. Diese Regelungen sollten darauf abzielen, dass der Streitfall auf bestmögliche Weise abgewickelt wird, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und der Verteidigung und dem Schutz der Interessen des betroffenen Mitgliedstaats Rechnung getragen wird.
Gemäß dem in Artikel 4 Absatz 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit ergreifen die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat alle…
die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat bereiten die Verteidigung in enger Zusammenarbeit vor, und
Die Kommission stellt dem Mitgliedstaat die einschlägigen Unterlagen zum Verfahren zur Verfügung, damit eine möglichst wirksame Verteidigung gewährleistet ist.
Tritt ein Mitgliedstaat als Schiedsbeklagter auf, so ist es angebracht, dass er gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 4 Absatz 3 des EUV…
Sofern die aus einer Streitigkeit entstehende etwaige finanzielle Verantwortung bei einem Mitgliedstaat liegen würde, ist es billig und angemessen, dass dieser…
zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat oder für die Anerkennung oder Vollstreckung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.