Erwägungsgrund 11 32015R1052
Die Bemerkungen, die gemäß Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr.1924/2006 gegenüber der Kommission abgegeben wurden, fanden bei der Festlegung der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen Berücksichtigung.