Erwägungsgrund 8 32015R1052
Am 21. Mai 2014 ging bei der Kommission die Antwort der Behörde auf die Bemerkungen zur wissenschaftlichen Stellungnahme ein (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00310), in der die Behörde die Schlussfolgerung ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00595) in Bezug auf die Interventionsstudie bestätigte. Die Behörde gab des Weiteren an, dass die neue, veröffentlichte Metaanalyse keine zusätzlichen Angaben zur wissenschaftlichen Untermauerung der Ausweitung der Verwendungsbedingungen auf Pflanzensterinester in Pulverform enthält. Da die Angabe unter den beantragten Verwendungsbedingungen somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.