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Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von gewerblichen Kühllagerschränken und Schnellkühlern/-frostern festgelegt. Diese Verordnung gilt für elektrische, netzbetriebene Schnellkühler/-froster und elektrische, netzbetriebene gewerbliche Kühllagerschränke einschließlich solcher, die für die Kühlung von Lebensmitteln und Tiernahrung verkauft werden. Sie gilt jedoch nicht für folgende Produkte: a) gewerbliche Kühllagerschränke, die nicht hauptsächlich mit elektrischem Strom betrieben werden; b) gewerbliche Kühllagerschränke, die mit einem getrennten Verflüssigungssatz betrieben werden; c) offene Kühlschränke, bei denen das Offensein eine wesentliche Voraussetzung für ihren Haupteinsatzzweck darstellt; d) Kühlschränke, die eigens für die Lebensmittelverarbeitung ausgelegt sind, wobei das bloße Vorhandensein eines eigens für die Lebensmittelverarbeitung ausgelegten Faches mit einem Nettorauminhalt von weniger als 20 % des gesamten Nettorauminhalts des Schrankes für die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht ausreicht; e) Kühllagerschränke, die ausschließlich für das kontrollierte Auftauen gefrorener Lebensmittel ausgelegt sind, wobei das bloße Vorhandensein eines Faches, das eigens für das kontrollierte Auftauen gefrorener Lebensmittel ausgelegt ist, für die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht ausreicht; f) Saladetten; g) Kühltheken und andere Kühllagerschränke ähnlicher Art, die außer für die Kühlung und Lagerung hauptsächlich für das Ausstellen und den Verkauf von Lebensmitteln bestimmt sind; h) Kühllagerschränke mit einem Kältekreislauf ohne Dampfkompressionskältekreislauf i) Schnellkühler/-froster und Schnellkühlräume mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 kg Lebensmittel; j) Einrichtungen zum Schnellkühlen in einem kontinuierlichen Prozess; k) Sonderanfertigungen gewerblicher Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, die nach den Vorgaben des jeweiligen Kunden einzeln hergestellt werden und nicht mit anderen gewerblichen Kühllagerschränken gemäß der Begriffsbestimmung 10 in Anhang I oder Schnellkühlern/-frostern gemäß der Begriffsbestimmung 11 in Anhang I gleichwertig sind. l) Einbau-Kühllagerschränke; m) Kühllagerschränke für Rollbehälter oder mit Durchreiche; n) Kühllagerschränke mit statischer Kühlung; o) Gefriertruhen.
In dieser Verordnung werden ferner Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Verflüssigungssätzen für den Betrieb bei niedriger oder mittlerer Temperatur oder in beiden Temperaturbereichen festgelegt. Sie gilt jedoch nicht für folgende Produkte: a) Verflüssigungssätze mit Verdampfer, bei dem es sich um einen eingebauten Verdampfer wie in Einblock-Geräten oder einen getrennten Verdampfer wie in Splitanlagen handeln kann; b) Kompressor-Verbundanlagen ohne Verflüssiger; c) Verflüssigungssätze, bei denen auf der Verflüssigungsseite ein anderer Wärmeträger als Luft verwendet wird.
Mit dieser Verordnung werden ferner Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Prozesskühlern für den Betrieb bei niedriger oder mittlerer Temperatur festgelegt. Sie gilt jedoch nicht für folgende Produkte: a) Prozesskühler, die bei hoher Temperatur betrieben werden sollen; b) Prozesskühler, die ausschließlich mit Verdunstungsberieselung arbeiten; c) Prozesskühler, die als Sonderanfertigungen einzeln hergestellt und am Aufstellungsort zusammengebaut werden; d) Absorptionskühler.
Das in Absatz 1 Unterabsatz 1 festgelegte Verbot gilt nicht für Einrichtungen, für die in auf Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG erlassenen…
Produkte, die der Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission mit Ökodesign-Anforderungen an gewerbliche Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster,…
Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit einem Gesamtrauminhalt von…
Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion…
Der Geltungsbeginn der Ökodesign-Anforderungen richtet sich nach folgendem Zeitplan: a) Vom 1. Juli 2016 an gilt: 1. Verflüssigungssätze müssen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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