Erwägungsgrund 7 32015R1095
Bei Verflüssigungssätzen gibt es im Zusammenhang mit der Verwendung von Kältemitteln nicht eigentumsrechtlich geschützte Technologien zur Verringerung unmittelbarer Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von Kältemitteln mit geringerer Umweltschädlichkeit. Gleichwohl kommen die Kostenvorteile dieser Technologien und ihre Auswirkungen auf die Energieeffizienz beim Einsatz in Verflüssigungssätzen noch nicht voll zum Tragen, weil sie bislang kaum verbreitet sind oder nur einen geringen Marktanteil bei den Verflüssigungssätzen auf sich vereinen.