Erwägungsgrund 2 32015R1095
Am 21. Oktober 2008 stellte die Kommission gemäß der Richtlinie 2009/125/EG den ersten Arbeitsplan für die Jahre 2009 bis 2011 auf und ermittelte als vorrangig für den Erlass von Durchführungsmaßnahmen Kühl- und Gefriereinrichtungen, einschließlich gewerblicher Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster, Verflüssigungssätze und Prozesskühler.