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Alle NEMOs entwickeln, pflegen und verwenden die folgenden Algorithmen:
einen Preiskopplungsalgorithmus;
einen Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel.
Die NEMOs sorgen dafür, dass der Preiskopplungsalgorithmus und der Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel die Anforderungen der Artikel 39 und 52 erfüllen.
Spätestens 18 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung erarbeiten alle NEMOs in Zusammenarbeit mit den ÜNB einen Vorschlag für eine Back-up-Methode, um den in den Artikeln 39 und 52 festgelegten Verpflichtungen nachzukommen. Der Vorschlag für die Methode ist Gegenstand einer Konsultation gemäß Artikel 12.
Für die effiziente Umsetzung der Ziele dieser Verordnung verwenden die NEMOs, soweit möglich, bereits vereinbarte Lösungen.
schlagen alle NEMOs zusammen gemeinsame Anforderungen an die effiziente Abgleichung vor, um die Entwicklung des Preiskopplungsalgorithmus und des…
Als Teil ihrer MKB-Funktionen sorgen alle NEMOs dafür, dass der Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel zumindest die folgenden Ergebnisse…
Alle NEMOs stellen sicher, dass der Preiskopplungsalgorithmus aus diesen Produkten resultierende Aufträge, die eine einzige Marktzeiteinheit und mehrere…
Der Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel erzielt die in Artikel 52 vorgesehenen Ergebnisse und entspricht den Produktkapazitäten und…
Für den Fall, dass kein NEMO, der MKB-Funktionen ausführt, in der Lage ist, die Ergebnisse des Preiskopplungsalgorithmus bis zu dem in Artikel 37 Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.