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Zur Erzielung der Ergebnisse zieht der Preiskopplungsalgorithmus Folgendes heran:
die gemäß Artikel 23 Absatz 3 festgelegten Vergabebeschränkungen;
die gemäß Artikel 30 validierten Ergebnisse der zonenübergreifenden Kapazitätsberechnung;
die gemäß Artikel 40 übermittelten Aufträge.
Der Preiskopplungsalgorithmus muss für jede Marktzeiteinheit mindestens die folgenden Ergebnisse gleichzeitig liefern:
einen einheitlichen Clearingpreis für jede Gebotszone und jede Marktzeiteinheit in Euro/MWh;
eine einheitliche Nettoposition für jede Gebotszone und jede Marktzeiteinheit;
die Informationen, die es ermöglichen, den Stand der Ausführung der Aufträge zu ermitteln.
Alle NEMOs stellen die Richtigkeit und Effizienz der mit dem einheitlichen Preiskopplungsalgorithmus erzielten Ergebnisse sicher.
Alle ÜNB vergewissern sich, dass die Ergebnisse des Preiskopplungsalgorithmus mit den Beschränkungen der zonenübergreifenden Kapazität und den Vergabebeschränkungen im Einklang stehen.
den betreffenden Kopplungspunkt und die Flussrichtung;
den betreffenden Kopplungspunkt und die Flussrichtung;
übermitteln alle ÜNB zusammen allen NEMOs einen Vorschlag für gemeinsame Anforderungen an die effiziente Kapazitätsvergabe, um die Entwicklung des…
„Preiskopplungsalgorithmus“ bezeichnet den Algorithmus, der bei der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung für die gleichzeitige Abgleichung von Aufträgen und…
legen gemeinsam für alle mit der Kapazitätsvergabe zusammenhängenden Aspekte gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a Anforderungen an die ÜNB hinsichtlich des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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