Erwägungsgrund 4 32015R1348
Im Rahmen ihrer Mitwirkung können Unternehmen der Kommission freiwillig Kronzeugenunternehmenserklärungen übermitteln, die auch Erklärungen derzeitiger und/oder ehemaliger Mitarbeiter und Vertreter des Unternehmens umfassen können. Jedoch könnten Unternehmen davon abgehalten werden, mit der Kommission zu kooperieren, wenn sich dies nachteilig auf ihre Position in Zivilverfahren auswirken könnte.