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Die Darlehen des EFSM werden vom Gesamthaushalt der Union garantiert. Im Falle der Nichtrückzahlung eines solchen Darlehens kann die Kommission unter Einbeziehung der Kassenüberschüsse zusätzliche Mittel über die Aktiva der Union hinaus abrufen, um die Schulden der Union zu bedienen. Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und ihre Durchführungsvorschriften sehen Instrumente zum Schutz des Gesamthaushaltsplans der Union vor, auch durch Einziehung geschuldeter Beträge, nötigenfalls durch eine im Laufe der Zeit stattfindende Aufrechnung der Forderungen mit den Zahlungen. Die Kommission wird diese Instrumente anwenden.
Bei der Annahme des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Union für ein gegebenes Haushaltsjahr schlägt die Kommission, wenn dies erforderlich ist, um zu…
Es sollte präzisiert werden, dass die Befugnis der Kommission nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014, ausschließlich bei…
Für Darlehensgarantien, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 oder der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert…
Unbeschadet des Artikels 9 dieser Verordnung dienen alle Einnahmen zur Deckung des geschätzten Gesamtbetrags für Zahlungen. Einnahmen und Ausgaben werden nach…
Die dem EMFF im Haushalt der Union zugewiesenen Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen unter Titel VI dieser Verordnung werden von der Kommission gemäß Artikel…
Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, unter anderem durch Prävention,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.