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Verordnungsentwürfe und andere vom Beratenden Ausschuss für staatliche Beihilfen nach der vorliegenden Verordnung zu prüfende Dokumente sollten auf der Website der Kommission veröffentlicht werden, um für Transparenz zu sorgen.
Der Beratende Ausschuss für staatliche Beihilfen sollte vor der Veröffentlichung eines Verordnungsentwurfs konsultiert werden. Im Interesse von Transparenz…
Die Mitgliedstaaten sollten Zusammenfassungen der Angaben zu den von ihnen gewährten Beihilfen vorlegen, die unter eine Freistellungsverordnung fallen. Die…
Da staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV grundsätzlich verboten sind, ist es wichtig, dass alle Beteiligten prüfen können, ob eine…
Im Interesse der Transparenz und Rechtssicherheit sollten die Beschlüsse der Kommission der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; gleichzeitig gilt…
Angaben zu Gerichtsgebühren und Zahlungsmodalitäten sowie zu den Behörden oder Organisationen, die in den Mitgliedstaaten praktische Hilfestellung geben,…
Sobald Beihilferegelungen oder außerhalb einer Regelung gewährte Einzelbeihilfen, die gemäß den in Artikel 1 Absatz 1 genannten Verordnungen freigestellt sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.