Erwägungsgrund 1 32015R1589
Die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.