Erwägungsgrund 31 32015R1589
Es ist zweckmäßig alle Möglichkeiten vorzusehen, über die Dritte verfügen, um ihre Interessen bei Verfahren für staatliche Beihilfen zu vertreten.
Es ist zweckmäßig alle Möglichkeiten vorzusehen, über die Dritte verfügen, um ihre Interessen bei Verfahren für staatliche Beihilfen zu vertreten.