Erwägungsgrund 6 32015R1608
Ausgehend von den Schlussfolgerungen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen der RHG die einschlägigen Anforderungen des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.