Erwägungsgrund 3 32015R1832
Am 28. Mai 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II Lebensmittelkategorie 14.1.4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, gestellt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.