Erwägungsgrund 5 32015R1832
Im Jahr 2003 gelangte der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) zu dem Schluss, dass Erythrit (E 968) sicher für die Verwendung in Lebensmitteln ist. Die Zulassung der Union für Erythrit (E 968) deckt seine Verwendung in Getränken noch nicht ab, weil es in dem SCF-Gutachten hieß, dass die Schwelle zur laxativen Wirkung durch die Einnahme von Erythrit in Getränken insbesondere bei jungen Verbrauchern überschritten werden kann.