Verordnung (EU) 2015/1832 der Kommission vom 12. Oktober 2015 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten aromatisierten Getränken (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus diesem Grund sollte die Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II Lebensmittelkategorie 14.1.4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, bis zu einem Höchstgehalt von 1,6 % zugelassen werden.
Erwägungsgrund 7 32015R1832
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