Erwägungsgrund 6 32015R1832
Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der beabsichtigten Ausweitung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Lebensmittelzusatzstoff. Die Behörde gelangte darin zu dem Schluss, dass der akute, einmalige Verzehr von Erythrit in nichtalkoholischen Getränken bis zu einem Höchstgehalt von 1,6 % keine Bedenken hinsichtlich der laxative Wirkung aufwirft. Die Behörde stützte ihre Schlussfolgerung auf Daten, u. a. auf eine Expositionsschätzung, und berücksichtigte dabei Folgendes: den beabsichtigten Erythrit-Gehalt von höchstens 1,6 % in nichtalkoholischen Getränken, die Verwendungsgeschichte von Erythrit, seine Absorptionseigenschaften und den Umstand, dass keine negativen Wirkungen (auch keine laxative Wirkung) nach einer Exposition festgestellt wurden.