Erwägungsgrund 10 32015R1886
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 19. November 2014 zugeleiteten Stellungnahme den Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Pflaumen und der Förderung einer normalen Darmfunktion, ohne dass es zu Durchfall kommt, bei Säuglingen und Kleinkindern im Alter von sechs Monaten bis zu drei Jahren kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Die Behörde stellte insbesondere fest, dass der Antragsteller keine Studien zur Wirkung von Pflaumen auf die Darmfunktion bei Säuglingen und Kleinkindern vorgelegt habe. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.