Erwägungsgrund 5 32015R1886
Nachdem Specialised Nutrition Europe (ehemals Europäischer Verband der diätetischen Lebensmittelindustrie) einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung unverdaulicher Oligo- und Polysaccharide, darunter Galactooligosaccharide, Oligofructose, Polyfructose und Inulin, und einer verbesserten Calciumaufnahme (Frage Nr. EFSA-Q-2008-140) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Enthält unverdauliche Oligo- und/oder Polysaccharide zur Förderung der Calciumaufnahme“.